42 BImSchV - Geschichte einer Verordnung

Mit dem Titel 42 BImSchV wird die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen bezeichnet. Diese geplante Rechtsverordnung ist Bestandteil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und soll den Betrieb von Kühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern regeln und dem Schutz der Umwelt dienen. In weiten Teilen stützt sich der Gesetzestext der 42 BImSchV auf die in Blatt 2 und Blatt 3 veröffentlichen VDI-Richtlinien 2047. 

Der Grund für die Gestaltung einer entsprechenden Verordnung waren mehrere Fälle von Legionellen, die in Deutschland beobachtet wurden, beispielsweise in Warstein im Jahr 2013. Dieser Legionellenausbruch zählt weltweit zu den größten Legionellosefällen, bei dem insgesamt 165 Menschen erkrankten und zwei Patienten an den Folgen ihrer Erkrankung starben. Als Ursache der Legionellen wurden Verschmutzungen in Klimaanlagen, Kühltürmen und Rückkühlanlagen ermittelt. Danach stellten Gutachter fest, dass das bisher geltende Regelwerk, dessen Standard in den VDI-Richtlinien 2047 und 4250 festgelegt wurde, nicht ausreicht, um den Menschen den größtmöglichen Schutz zu bieten. Außerdem fehlte es den Verordnungen an der entsprechenden Rechtsverbindlichkeit. Aus diesem Grund wurde vom Bundesland Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer Bundesratsinitiative die Entwicklung einer Schutzverordnung vorgeschlagen.   

Im Jahr 2014 wurde der erste Entwurf der jetzigen Verordnung eingereicht. Bereits im Jahr 2015 kam es zu weiteren Erkrankungen in Deutschland, bei denen in Bremen insgesamt 19 Menschen erkrankten. Weitere 17 Erkrankungen wurden im März 2016 bekannt. Der erste Referentenentwurf der neuen Verordnung wurde vom Bundesumweltministerium am 19. Januar 2016 eingereicht. Um eine möglichst baldige Verabschiedung des Gesetzestextes zu ermöglichen, nahmen 70 Fachvertreter an einer am 9. März 2016 stattfindenden Anhörung teil. Das Ziel des Bundesumweltministeriums bestand darin, die Verordnung zeitnah umzusetzen, damit diese im Sommer 2016 in Kraft treten könne. Das Bundeskabinett stimmte allerdings erst am 22. März 2017 der Verordnung zu. Der Regierungsentwurf wurde bereits am darauffolgenden Tag dem Bundesrat zur Zustimmung überreicht.   

Im Gesetzestext ist keine automatische Stilllegung betroffener Anlagen vorgesehen, obwohl diese von den zuständigen Behörden im Bedarfsfall angeordnet werden kann. Im Moment ist es noch nicht geklärt, ab wann die Verordnung in Kraft tritt, da noch kein konkreter Termin feststeht. Wenn der Gesetzestext bei der Abstimmung im Bundesrat angenommen wird, veröffentlicht die Behörde die Regelung, die dann mit einer Frist von vier Wochen in Kraft tritt. Falls Änderungen notwendig werden, verschiebt sich der Zeitpunkt und die Vorschrift wird zu einem späteren Termin rechtsgültig. Als Erweiterung eines bereits existierenden Gesetzes wurden ebenfalls die Nasswäscher in die Neuregelung aufgenommen. Zu dieser Kategorie zählen Abgas- und Abluftwäscher, bei denen Rauchgase oder mit Legionellen besetzte Wassertropfen in die Luft gelangen können. Nach einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses werden kleinere Nassabschneider von dieser Verordnung nicht betroffen, da diese kein Gefährdungspotential bieten.   

In der Debatte vertrat der Umweltausschuss eine andere Meinung und teilte mit, dass es zum jetzigen Zeitpunkt hinsichtlich der Gefährdung keine gesicherte Erkenntnis gäbe. In Verbindung mit der VDI Regelung 2047 wird Blatt zwei hinsichtlich des Katasters um eine Neuerung ergänzt. Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig alle Anlagen inklusive ihrer GEO-Daten (des genauen Standortes mit den jeweiligen Längen- und Breitengraden) registriert werden. Mit der neuen Regelung möchte der Staat die Bürger effektiver vor Legionellen und deren Auswirkungen schützen.

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